Консультация

Различные жизненные ситуации, в которых оказались семьи, требуют порой грамотной и действенной помощи.

С этой целью коммуна Барсбюттель и административный округ Зик предлагают большое количество специальных консультационных возможностей по разным вопросам!



Erziehungs- und Familienberatung
Für Eltern, Kinder und Jugendliche bei Wolfgang Klespe

Di 12.00-18.00 Uhr

Bürgerhaus Barsbüttel
Soltausredder 20

Anmeldung Tel. 040/6702045

Erziehungs- und Familienberatung

Jugendamt Kreis Stormarn

ASD für Barsbüttel:

Frau Katja Mettken

Tel.: 04531 / 160 - 3513

Fax: 04531 / 160 - 77 3513

k.mettken@kreis-stormarn.de

 

 

ASD Trittau für Stapelfeld, Braak und Brunsbek:

Frau Bettina Mesa- Rabener

Rausdorfer Straße 1
22946 Trittau

Tel: 04531-1603503        

E-Mail: b.mesa-rabener@kreis-stormarn.de


ASD Trittau für Siek und Hoisdorf:

Sabine Voigt

Rausdorfer Straße 1,
22946 Trittau

Tel: 04531- 1603504

E-Mail: s.voigt@kreis-stormarn.de



Jugendamt Kreis Stormarn

Kinderschutzbund Stormarn e.V.

Kinder- und Jugendtelefon: 08001110333 Mo- Sa 14.00- 20.00 Uhr

Elterntelefon: 08001110550 Mo- Fr 9.00-11.00 Uhr, Di und Do 17.00 – 19.00 Uhr)

Betreuter Umgang Info bei Jutta Schirm: 04532/5170

Kinderschutzbund Stormarn e.V.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit e.V.
Beratungszentrum Südstormarn
Scholtzstr. 13 b
21465 Reinbek

Telefon 040 - 72 73 84 50
Telefax 040 - 72 73 84 55

Schwangerschaftskonfliktberatung

Sucht- und Drogenberatung

Susanne Schories

Bürgerhaus Barsbüttel
Soltausredder 20, 22885 Barsbüttel

Do 15.00 – 18.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung 040/6702045

Sucht- und Drogenberatung

Kreis Stormarn, Fachdienst 22: Familie und Schule

Unterhaltsvorschusskasse

Leistungsbeschreibung

Ist der Unterhalt von Ihrem minderjährigen Kind nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für dieses Kind zahlt oder nicht zahlen kann?

In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt (Unterhaltsheranziehung) und gegebenenfalls in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen einklagt.

Ein Kind hat Anspruch auf die Unterhaltsleistung, wenn es

  1. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  2. im Bundesgebiet in ständiger häuslicher Gemeinschaft mit einem allein stehenden Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten / seinem eingetragenen Lebenspartner infolge eines Ehe/-Zerwürfnisses dauernd getrennt lebt, oder weil der Ehegatte / Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist, und
  3. nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusssatzes von dem anderen Elternteil erhält oder wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist und Waisenbezüge nicht wenigstens in Höhe des Unterhaltsvorschusssatzes erhält.

Der Elternteil ist nicht allein stehend, wenn er verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und nicht dauernd getrennt lebt oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt und sich nicht von diesem getrennt hat.

Ausnahme: wenn die alleinerziehende Familie SGB II -Leistungen erhält, besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder ab 12 Jahren nur dann, wenn das Kind aufgrund eigener Einkünfte nicht auf SGB II - Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II - Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

Wie hoch ist die Unterhaltsleistung?

Die Unterhaltsleistung wird im Regelfall unter Anrechnung des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes in Höhe des sich nach § 1612a Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergebenden monatlichen Mindestunterhalts gewährt.

Der Anspruch beträgt derzeit höchstens

  • 165 Euro monatlich für ein Kind, das das 6. Lebensjahr,
  • 220 Euro monatlich für ein Kind, das das 12. Lebensjahr (6 - 11 Jahre) noch nicht vollendet hat und
  • 293 Euro monatlich für ein Kind, das das 18. Lebensjahr (12-17 Jahre) noch nicht vollendet hat.

Antragstellung

Antragsberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt oder der gesetzliche Vertreter des Kindes.

Ein mündlicher Antrag (z.B. durch Telefonanruf) genügt nicht. Leistungen nach dem UVG müssen schriftlich und förmlich beantragt werden.

Wie erhalten Sie den Antragsvordruck?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zwingend erforderlich sind:

  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde des Kindes
  • Personalausweis / Reisepass bzw. ausländischer Pass (ggf. gut lesbare Kopie) des allein stehenden Elternteils
  • Erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate) für den beantragenden Elternteil und das Kind / die Kinder
  • Kontoauszug oder Erklärung des Geldinstitutes (zur Bestätigung der angegebenen Bankverbindung)
  • Nachweis über die aktuelle Lohnsteuerklasse (bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten)
  • Ab dem 12. Lebensjahr des Kindes
    Nachweis Einkommen des allein stehenden Elternteils (vollständiger aktueller ALG II-Bescheid, aktuelle Gehaltsabrechnung, sonstige Einkommensnachweise)
  • Wenn das Kind mindestens 15 Jahre alt ist oder in den nächsten 6 Monaten 15 Jahre alt wird:
    Schulbescheinigung oder Ausbildungsvertrag und Einkommensnachweise Ihres Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung, Ferienjob usw.)

Soweit für Sie zutreffend bitte beifügen bzw. mitbringen!

  • Namensänderungsurkunde für das Kind und / oder den allein stehenden Elternteil
  • Vaterschaftsanerkennungsurkunde
  • Urkunde über die Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • aktueller Aufenthaltstitel für das Kind und / oder den allein stehenden Elternteil
  • Nachweise über geleistete Unterhalts- oder sonstige Zahlungen
  • Anwaltlicher Schriftverkehr (zum Getrenntleben, Scheidungs- und / oder Unterhaltsverfahren)
  • Unterhaltsberechnung
  • Vollstreckbare Ausfertigung der Unterhaltsverpflichtung
  • Pfändungsnachweise
  • Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde
  • Rentenbescheid / Ablehnungsbescheid (Waisen- / Halbwaisenrente)
  • Haftbescheinigung bzw. Bescheinigung über die Unterbringung
  • Bewilligungs- und Einstellungsbescheid Unterhaltsvorschuss

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen können maximal für einen Monat rückwirkend (ab Antragseingang bei der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse) gewährt werden.

Unterhaltsvorschuss kann, soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt werden.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG)
  • § 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Kontakt

Kreis Stormarn 
Fachdienst Familie und Schule
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe

Fachdienstleitung:
Stefan Dzyk

Gebäude DRaum D 203 
Tel: 0 45 31 - 160 13 80 
Fax: 0 45 31 - 160 77 13 80
E-Mail: s.dzyk@kreis-stormarn.de

An wen muss ich mich wenden?

Soweit das Kind im Kreis Stormarn seinen Wohnsitz hat:
(Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes)

Buchstaben B, C,I, Ka-Kar
Frau Klesch D 36
Tel.: 0 45 31 / 160 1521
Fax: 0 45 31 / 160 77 1521
h.klesch@kreis-stormarn.de

Buchstaben E, Kim – Kl, Meio – Möl, Sch, V, W, Z
Frau Krauß D 34
Tel.: 0 45 31 / 160 1362 
Fax: 0 45 31 / 160 77 1362 
u.krauss@kreis-stormarn.de

Buchstaben Da – Dn, G, H, Km – Koe, Möm – Mz, O, Ra - Raj
Frau Hildebrandt D 30
Tel.: 0 45 31 / 160 1566
Fax: 0 45 31 / 160 77 1566
f.hildebrandt@kreis-stormarn.de

Buchstaben Kof – Kro, P, Rak – Rz, S, St, U, X, Y
Frau Löhn D 28
Tel.: 0 45 31 / 160 1568
Fax: 0 45 31 / 160 77 1568
l.loehn@kreis-stormarn.de

Buchstaben A, Do – Dz, J, Krp – Kz, Ma – Mein, N, Q, T
Frau Kiesow D 33
Tel.: 0 45 31 / 160 1407
Fax: 0 45 31 / 160 77 1407
c.kiesow@kreis-stormarn.de

Buchstaben F, Kas – Kil, L
Frau Bürger D 37
Tel.: 0 45 31 / 160 1573
Fax: 0 45 31 / 160 77 1573
s.buerger@kreis-stormarn.de

Erreichbarkeit:
Telefonisch erreichbar lediglich an folgenden Tagen:
Dienstag und Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr

Geschäftszeiten für persönliche Vorsprachen:
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung, Mittwoch und Freitag geschlossen

 

 

 

 

Unterhaltsansprüche klären

Für alle rechtlichen Fragen zum Thema Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Vaterschaft u.v.m. gibt es die Möglichkeit der kostenlosen Kurzberatung im Büro des Familienzentrums im Bürgerhaus Barsbüttel.

Fragen zum Arbeits- und Mietrecht können hier ebenfalls beantwortet werden.

Die Beratung durch die Rechtsanwältinnen Isabel Vieth und Ilona Uebach sind selbstverständlich vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.

Termine werden jeweils dienstags zwischen 9.00 und 11.00 Uhr sowie donnerstags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr angeboten( außer in den Schulferien).

Sollten Sie einen Termin wünschen, melden Sie sich gerne beim Familienzentrum!

Rechtliche Informationen im Familienzentrum

SchreiBabyAmbulanz

Kompetenzzentrum Frühe Hilfe e.V.

In der SchreiBabyAmbulanz begleiten wir Eltern, Familien mit Säuglingen und Kleinkindern von 0-3 Jahren die viel schreien, wenig schlafen und sich schlecht beruhigen lassen, an Ess- oder Entwicklungsstörungen leiden, sowie Mütter, die eine traumatische Geburt erlebt haben und daran noch leiden. Ebenso begleiten wir Mütter mit einer nachgeburtlichen Depresssion und stellen den Konrakt zur ärztlichen Seite her.

Termine innerhalb von 48 Stunden

Monika Wiborny 040 45 92 48

Julia Stegmann 0176 63605256

Lisa Marie Michel 015123151674

Eileen Buthmann 0177 96 54 915

Standorte: Reinbek, Ahrensburg, Bad Oldesloe

E-Mail: wiborny@sba-kompetenzzentrum.de

http://www.sba-kompetenzzentzrum.de/

http://www.schreibabyambulanz-stormarn.de/

 

SchreiBabyAmbulanz

Pro Familia

Schwangerschaftskonfliktberatung und Mutter-Kind-Stiftung, sozialrechtliche Beratung

Lindenstraße 3 (Wolke 3)

22941 Bargteheide

Anmeldung unter Tel. 04102 32966

www.profamilia-sh.de

E-Mail:

Postanschrift:

Pro Familia Ahrensburg

Große Straße 4

22926 Ahrensburg

Pro Familia / Schwangerschaftskonfliktberatung

Frauen helfen Frauen Stormarn e.V.

Wir beraten vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.

Lindenstraße 3 (Wolke 3)

22941 Bargteheide


Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat 09:00-12:00 Uhr

Anmeldung unter: 04531 86772

www.frauenhelfenfrauenstormarn.de

Postanschrift:

Frauen helfen Frauen  Stormarn e.V.

Bahnhofstraße 12

23843 Bad Oldesloe

Frauen helfen Frauen Stormarn e.V.

Sozialamt Gemeinde Barsbüttel

Stiefenhofer Platz 1
22885 Barsbüttel

o   Frau Ramona Grigoryan (040 67072-323)

o   Frau Carina Lentz (040 67072-324)

o   Frau Jennifer Trenner (040 67072-325)

Sozialamt Gemeinde Barsbüttel

Flüchtlingsangelegenheiten Gemeinde Barsbüttel

Frau Nicole Korzeniec
Sachgebietsleiterin Soziales, Flüchtlingsangelegenheiten Kontaktdaten
Rathaus - Fachbereich 3, Zimmer 131
Stiefenhofer Platz 1
22885 Barsbüttel
Telefon: 040 67072-322
Telefax: 040 67072-104
E-Mail:
Aufgaben:
Sachgebietsleitung Soziales
Koordination der Flüchtlingshilfe und des Ehrenamtes
 

Flüchtlingsangelegenheiten Gemeinde Barsbüttel

Kontaktdaten der Sprach- und Kulturmittler in der Gemeinde Barsbüttel

Stiefenhofer Platz 1

22885 Barsbüttel

Alina Jankowski, Sozialbetreuung für Asylsuchende und Flüchtlinge

Tel.: 040 67072-327

Jamila El Qucham,  Sprach- und Kulturmittlerin hat die Festnetznummer 040 67072-328 und spricht Farsi, Arabisch, Englisch, Deutsch

Amir Ashuri,  Sprach- und Kulturmittler hat die Festnetznummer 040 67072-329 und spricht Dari/Persisch, Türkisch, Englisch, Deutsch

Sprach- und Kulturmittler in der Gemeinde Barsbüttel

Sprechzeiten Sprach- und Kulturmittler im Amt Siek:

Jeden Donnerstag von 9.00 bis 14.00 Uhr ist ein zuständiger Sprach- und Kulturmittler für die Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Kurdisch und Persisch in der Amtsverwaltung anzutreffen.
 
 



Sprach- und Kulturmittler im Amt Siek

Gesundheitsamt

Mommsenstraße 11, 23843 Bad Oldesloe

Fachdienstleiter Andreas Musiol

Tel. 04531/1601283

Gesundheitsamt

Familie& Soziales & Gesundheit Amt Siek


Frau K. Ruge
Amt Siek, Zimmer 8
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-222
E-Mail:

Familie & Soziales & Gesundheit Amt Siek

Ein Team von Fachleuten aus dem psychologischen und sozialpädagogischen Bereich bietet Erwachsenen, Eltern, Jugendlichen und Kindern Hilfe in schwierigen und konfliktreichen Situationen.

Folgende Bereiche finden Sie unter einem Dach:

  • Frauen- und Mädchenberatung
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Erziehungs- und Familienberatung
  • Sucht- und Drogenberatung
  • Sozialpsychiatrische Beratung und Betreuung

Durch die Vielzahl an Angeboten und die Bereitstellung der gesamten Leistungspalette an den Standorten in Reinbek, Glinde, Trittau und Barsbüttel ist es möglich, integrative bereichsübergreifende Hilfestellungen zu leisten. Sollte das Anliegen der Klienten unterschiedliche Beratungsfelder berühren, zum Bei­spiel die Erziehungs- und die Suchtberatung, erhalten sie unkompliziert die erforderliche, aufeinander abgestimmte Unterstützung aus beiden Fachberatungen (integratives Modell des Beratungszentrums).

Das Beratungszentrum bietet kurzfristige Termine vor Ort und gewährleistet einen niederschwelligen Zugang zu den Angeboten. Die Beratung ist für Klienten kostenfrei und un­terliegt der Schweigepflicht.

Zum Selbstverständnis unserer Arbeit gehört ein hoher Standard an Fachlichkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen in der Regel über eine psychotherapeutische Ausbildung und bilden sich regelmäßig fort.

Die Vernetzung mit den anderen sozialen Einrichtungen der SVS sowie anderer Träger und Multiplikatoren in der Region ermöglicht die hohe Qualität von Hilfsangeboten.

Zentral erreichen Sie uns:

Mo.-Fr. 9 bis 12 Uhr
Mo, Di, Mi, Do 15 bis 18 Uhr
Nicole Hilgert , Doris Müller (Koordination)

Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit e.V.
Beratungszentrum Südstormarn
Scholtzstr. 13 b
21465 Reinbek
Telefon 040 - 72 73 84 50
Telefax 040 - 72 73 84 55
bz@svs-stormarn.de

Beratungszentrum Südstormarn

BEHERZT - Hilfen für Kinder psychisch erkrankter Eltern

Für Kinder sind die Eltern die wichtigsten Menschen im Leben. Leiden Mutter oder Vater an einer psychischen Erkrankung, hat dies gravierende Folgen für die Kinder – ihre gesunde Entwicklung ist gefährdet.

Die betroffenen Familien brauchen Entlastung, Austausch und Information. Hier setzt BEHERZT im Kreis Stormarn mit individuell zugeschnittenen Beratungs-und Präventionsangeboten für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihre Familien an.

Anspechpartnerin

Anne-Kathrin Neubau

Arbeiterwohlfahrt, KV Stormarn e.V.
Große Straße 28-30
22926 Ahrensburg

Telefon 04102 / 21 15 457
Fax 04102 / 21 15 460

E-Mail:beherzt@awo-sh.de

Homepage:http://www.awo-stormarn.de/angebote-dienstleistungen/psyche/beherzt/ 

Für weitere Informationen zu unseren Angeboten bzw.
zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins
nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns
auf.

BEHERZT Hilfe für Kinder psychisch erkrankter Eltern

Gewalt hat viele Gesichter. Es gibt einen Ausweg. Sie können anrufen, unabhängig davon,

...ob die Gewalt noch andauert oder es eine frühere Erfahrung ist, die Sie belastet.

...welcher Art die Übergriffe sind.

...wer der Täter oder die Täterin ist.

08000/116016

Die Nummer ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Dolmetscher stehen zur Verfügung.

www.helpline-sh.de

Frauennotruf.kiel@t-online.de

Bei Bedarf vermittelt die Helpline Unterstützungsangebote und Zufluchtsmöglichkeiten in Ihrer Nähe.

Sie können auch anonym bleiben. Die Mitarbeiterin unterliegt der Schweigepflicht. Niemand erfährt von dem Gespräch. Ohne Ihren Willen werden keine Schritte in die Wege geleitet.

Frauenhelpline

Kontakt:

Tel. 040/6708715

info@hebamme-barsbuettel.de

Hebamme Claudia Techen

Kinderbetreuung in Hamburg & Umland

Meistens kommen sie schnell, die Notsituationen - wenn ein Kind krank wird, die Eltern aber niemanden haben, der sich um sie kümmern kann und z.B. ein wichtiger beruflicher Termin ansteht. Oder man selbst ist krank, bettlägerig, liegt im Krankenhaus oder muss zur Kur.

In solchen Situationen stellt sich immer sofort die erste Frage: Wer kann sich um mein/e Kind/er kümmern, wenn ich/wir es selbst augenblicklich nicht können?

Der Notmütterdienst Hamburg ist Ihre Lösung für schnelle und flexible Kinderbetreuung. Wir integrieren uns in Ihren Alltag und übernehmen die Aufgaben, die Sie selber nicht erledigen können. Unsere erfahrenen Kinderbetreuer_Innen bringen Ihre Kinder zur Kita, in die Schule, zum Hort etc. und holen sie auch dort wieder ab. Sie bereiten die Mahlzeiten zu, kümmern sich um die Wäsche, bieten Ihnen einen Einkaufsservice an.

Alle unsere persönlich geprüften Kinderbetreuer_Innen arbeiten zuverlässig, pünktlich, freundlich und liebevoll. Unsere Kinderbetreuung in Hamburg ist stundenweise (ab 3 Stunden am Stück) oder auch 24h am Tag möglich (z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt o.ä.).

In vielen Fällen übernehmen Krankenkasse oder Sozialamt die Kosten für unseren Einsatz. Sollte dem nicht so sein, erstellen wir Ihnen selbstverständlich ein kostengünstiges Angebot.

Wir beraten Sie individuell, um maßgeschneiderte schnelle und flexible Lösungen für Sie zu finden. Rufen Sie uns an in Hamburg unter 040 3611190 oder nutzen Sie unser Anfrageformular.

Kosten

Der Notmütterdienst e.V. ist Vertragspartner vieler Krankenkassen, Jugend- und Sozialämter. So übernimmt in vielen Fällen die Krankenkasse (gem. § 38 SGB V), das Jugendamt oder andere Träger die Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe.

Bei privater Finanzierung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen ein individuelles und das für Sie kostengünstigste Angebot erstellen können.

Gern unterstützen wir Sie in Fragen des Bedarfs und der Finanzierung.

Geschäftsstelle Hamburg
Holsteinischer Kamp 95a
22081 Hamburg
T 040-361 119 0
F 040-361 119 77

 hamburg@nmd-ev.de

Seniorenbetreuung | 24h oder stundenweise Betreuung zu Hause

Eine veränderte Lebenssituation, eine gesundheitliche Einschränkung oder Entlastung der Angehörigen - die Gründe für eine Seniorenbetreuung sind vielfältig. Durch die klassische Haushaltshilfe werden Aufgaben abgedeckt, die mit zunehmendem Alter beschwerlich werden können.

Bei Körperhygiene und Mobilisierung unterstützt der Notmütterdienst da, wo es notwendig ist.

Für Betreuungsleistungen wie spazieren gehen, Arztbegleitung oder Beschäftigung dementiell Erkrankter können wir ebenfalls qualifizierte Angebote unterbreiten. Dabei legen Sie den zeitlichen Umfang der Betreuung fest – von stundenweisen Einsätzen bis zu Betreuungen rund-um-die-Uhr richten wir uns nach Ihrem Bedarf.

Aktuell ist unser Angebot der stundenweisen Betreuung in den Gebieten Frankfurt, Berlin, Hamburg, Köln, Koblenz und Halle/Leipzig verfügbar.

Bei rund-um-die-Uhr-Betreuungen sind wir im gesamten Bundesgebiet für Sie da!

Die menschenwürdige Alternative zum Pflegeheim

Immer mehr pflegebedürftige Personen entscheiden sich für ihre häusliche Umgebung und gegen einen Platz im Heim. Dennoch bevorzugen leider immer noch viele Angehörige das Pflegeheim, meist aus Bequemlichkeitsgründen und aus Unwissenheit gegenüber den Angeboten der Pflegekasse bei häuslicher Versorgung von Pflegebedürftigen. Dabei stehen anerkannt pflegebedürftigen Personen, also solchen, die einen Pflegegrad besitzen, beträchtliche monatliche und jährliche Beträge zu, von denen viele schlicht keine Kenntnis haben. Eine umfassende Übersicht zu den entsprechenden Leistungen, abhängig vom Pflegegrad, findet man auf der Seite von Pflege.de.

Einen kurzen Überblick wollen wir Ihnen nachfolgend verschaffen.

Der Notmütterdienst ist als familienentlastender Dienst rechtlich anerkannt für die Erbringung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI und kann diese auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen (zur Zeit nur in Frankfurt am Main möglich!).

  • Bei häuslicher Betreuung von Pflegebedürftigen zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld in Höhe von € 316,- bis zu € 901,-, abhängig vom Pflegegrad (2-5).
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen seit dem 01.01.2017 allen Personen mit Pflegegrad 1-5 zu und werden mit monatlich € 125,- von der Pflegekasse bezuschusst.
  • Hierzu addiert werden können bis zu 40% der Pflegesachleistung, falls diese nicht genutzt wurde. Je nach Pflegegrad (2-5) sind das € 275,60 - € 798,- pro Monat.
  • Zusätzlich zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2-5 die Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger in Höhe von € 1.612,-/Jahr.
  • Hierzu addiert werden können 50% der Kurzzeitpflege, falls diese nicht genutzt wurde, also € 806,-/Jahr.

 

Die Betreuungsleistung und Grundpflege durch den Notmütterdienst können Sie mit der medizinischen Behandlungspflege eines Ambulanten Pflegedienstes kombinieren und haben damit eine vollumfängliche, aber selbstbestimmte Versorgung im eigenen Zuhause gewährleistet.

Vergleichen Sie also die Kosten mit einem Platz im Pflegeheim, bei dem eine private Zuzahlung von min. € 1.500/Monat (für das günstigste Zimmer) fällig wird, ist der Unterschied (in Abhängigkeit vom Betreuungsumfang) marginal.

Übrigens:

  • Sogar der barrierefreie Wohnungsumbau wird zu großem Teil von der Pflegekasse bezuschusst!
  • Oder denken Sie doch auch mal über die Gründung einer Senioren-WG nach, mit der Sie sich alle Kosten aufteilen können und gleichzeitig immer in netter Gesellschaft sind!
  • Die haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich der Pflegeleistungen können bis zu einer Höhe von € 4.000,- jährlich steuerlich abgesetzt werden!

 

Der Notmütterdienst setzt sich seit 1969 dafür ein, dass Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause bleiben können! Bitte kalkulieren Sie genau, bevor Sie für sich oder Ihre Angehörigen eine Entscheidung treffen, die nur schwer wieder rückgängig gemacht werden kann. Gerne beraten wir Sie hierzu umfänglich unter Beachtung Ihrer persönlichen Umstände und Anforderungen.

 

 Mehr Informationen auf www.notmuetterdienst-hamburg.de

Copyright © 2018 — Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e.V.
Der NMD ist im Vereinsregister Frankfurt am Main eingetragen unter VR 5741.
Der NMD e.V. ist als gemeinnützig anerkannt.

Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e.V.

Schülercoaching/ Stand-up Training

Für wen ist das Schülercoaching?

Für Schülerinnen und Schüler im Alter von 12-16 Jahren, die häufig gehänselt, bedroht, beraubt, erpresst oder geschlagen werden und die sich alleine und einsam fühlen, sich nicht zur Klassengemeinschaft zugehörig fühlen oder die Angst haben, zur Schule zu gehen

Was passiert im Schülercoaching?

Beim ersten Treffen werden wir gemeinsam unsere Gruppenregeln erstellen. Besonders wichtig sind hierbei der Respekt und die Akzeptanz jedes Einzelnen. Wir vereinbaren Verschwiegenheit über alles, was in der Gruppe gesagt wird! Neue Verhaltensweisen werden kennengelernt und ausprobiert.

Wie lange?

Es gibt ca. 24 Termine, die jeden Donnerstagnachmittag von 16-18 Uhr stattfinden (außer in den Schulferien)

Wo?

Im Beratungszentrum Südstormarn in der Scholtzstraße 13b in 21465 Reinbek

Ansprechpartnerin: 

Martina Baehr

Stand-up-Trainerin/Mobbingberaterin

Tel.: 040-727 384 50

E-Mail: m.baehr@svs-stormarn.de

http://www.svs-stormarn.de/beratungszentrum/erziehungs-und-familienberatung/angebote-fuer-schueler.html

Schülercoaching Mobbingberatung

Leandra Thierfeldt, Hebamme

21509 Glinde, 21465 Reinbek, 22113 Oststeinbek, 22885 Barsbüttel

Ich biete Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft, Wochenbettbetreuung, Stillberatung und Babymassage an. Ich besuche die betreuten Frauen zu Hause.

Meine reguläre Arbeitszeit ist Mo – Fr von 9:00 – 18:00 Uhr. Da ich zumeist unterwegs bin, erreichen Sie mich am besten per E-Mail. Bitte schreiben Sie mir Ihren Namen, Ihre Rufnummer, Ihre Adresse und Ihr Anliegen. Ich werde mich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Je parle francais. / I speak English.

Email: info@hebamme-leandra.de

Homepage: www.hebamme-leandra.de

Hebamme Leandra Thierfeldt